Erwägungsgrund 3 32008R0232
Insbesondere sieht Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1786/2003 unter anderem die Verpflichtung für die Verarbeitungsunternehmen vor, eine Bestandsbuchhaltung zu führen. Artikel 12 derselben Verordnung enthält die Angaben, die in den Verträgen gemäß Artikel 86 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 aufzuführen sind, und mit Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 1786/2003 wurden die Mitgliedstaaten verpflichtet, eine Kontrollregelung einzuführen.