Erwägungsgrund 6 32008R0232
Die Beihilfefähigkeit ist in bestimmten Fällen vom Abschluss eines Vertrags zwischen den Erzeugern und den Verarbeitungsunternehmen abhängig. Um die Transparenz der Produktionskette zu fördern und die wesentlichen Kontrollen zu erleichtern, sind bestimmte Einzelheiten in den Verträgen verbindlich vorzuschreiben.