Erwägungsgrund 1 32008R0242
Die Gemeinschaft hat mit Côte d’Ivoire ein partnerschaftliches Fischereiabkommen ausgehandelt, das den Gemeinschaftsschiffen in den Gewässern unter der Fischereihoheit oder Fischereigerichtsbarkeit Côte d’Ivoires Fangmöglichkeiten einräumt.