Verordnung (EG) Nr. 242/2008 des Rates vom 17. März 2008 über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Côte d’Ivoire
Die Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten muss festgelegt werden —
Erwägungsgrund 4 32008R0242
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