Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der pauschale Zollsatz von 3,5 v. H. des Wertes und der Höchstwert von 350 EUR wurden mit der Verordnung (EG) Nr. 866/97 des Rates vom 12. Mai 1997 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 im Hinblick auf die Einführenden Vorschriften zur zolltariflichen und statistischen Nomenklatur festgesetzt. Seitdem wurden diese Vorschriften nicht geändert.
Abschnitt D Nummer 1 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt: „1. Ein pauschaler Zollsatz von 2,5 v. H. des Wertes wird auf Waren angewandt, die in Sendungen…
Nach Titel II Abschnitt D der Einführenden Vorschriften zur Kombinierten Nomenklatur gemäß Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987…
Aufgrund der Entwicklung der Preisinflation innerhalb und außerhalb der Gemeinschaft für die üblicherweise bei diesen Gelegenheiten eingeführten Waren und unter…
Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates des Rates wurden eine Nomenklatur für Waren (nachstehend „Kombinierte Nomenklatur“ genannt) und die…
Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates wurden eine Nomenklatur für Waren (nachstehend „Kombinierte Nomenklatur“ genannt) und die vertragsmäßigen…
Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates wurden eine Nomenklatur für Waren (nachstehend „Kombinierte Nomenklatur“ genannt) und die vertragsmäßigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.