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Innerhalb von sechs Wochen nach Abschluss einer Inspektion übermittelt die Kommission dem Mitgliedstaat einen Inspektionsbericht. In diesem Inspektionsbericht ist gegebenenfalls das Ergebnis der Überwachung des Hafens gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b aufgeführt.
Wurde im Zuge der Inspektion einer Hafenanlage ein Schiff inspiziert, werden die entsprechenden Abschnitte des Inspektionsberichts auch dem Mitgliedstaat übermittelt, dessen Flagge das Schiff führt, wenn dieser ein anderer ist als der Mitgliedstaat, in dem die Inspektion stattgefunden hat.
Der Mitgliedstaat unterrichtet die Stellen, die einer Inspektion unterzogen wurden, von den dabei gemachten für sie zutreffenden Beobachtungen. Der Inspektionsbericht selbst wird jedoch den Stellen, die einer Inspektion unterzogen wurden, nicht zugestellt.
Hinsichtlich der Bewertung der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 725/2004 und der Richtlinie 2005/65/EG in Übereinstimmung mit dieser Verordnung werden die Untersuchungsergebnisse in eine der folgenden Kategorien eingestuft: a) Vorschriften erfüllt; b) Vorschriften erfüllt, aber Verbesserungen wünschenswert; c) Vorschriften nicht erfüllt; d) schwerwiegende Nichterfüllung; e) nicht bestätigt.
Im Bericht sind die Untersuchungsergebnisse der Inspektion, die hinsichtlich der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 725/2004 oder der Richtlinie 2005/65/EG gemäß der vorliegenden Verordnung in die Kategorien „schwerwiegende Nichterfüllung“, „Vorschriften nicht erfüllt“, „Vorschriften erfüllt, aber Verbesserungen wünschenswert“ und „nicht bestätigt“ fallen, im Einzelnen aufgeführt. Der Bericht kann Empfehlungen für Gegenmaßnahmen enthalten.
Die Vertreter der Behörden erstellen nach jeder Inspektion einen Inspektionsbericht und übermitteln diesen ihren zuständigen Behörden. Die in diesem Bericht…
Jeder Mitgliedstaat trägt dafür Sorge, dass seine Inspektoren für jede Inspektion einen Inspektionsbericht in der in Anhang IV.B der CEM (siehe Nummer 41 des…
übermittelt innerhalb von fünf Tagen nach Rückkehr des Inspektionsschiffes in den Hafen den Inspektionsbericht der Kommission und der EFCA.
Nach jeder Inspektion erstellen die zuständigen Behörden einen Bericht, in dem die Rechtsgrundlage der Inspektion, die durchgeführten Verfahrensschritte, die…
Jeder Hafenmitgliedstaat nimmt in den schriftlichen Bericht über die Ergebnisse jeder Inspektion mindestens die in Anhang III der EBM 16/11 genannten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
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