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Ab dem 1. Juli 2008 wird die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 gemäß ihrem Artikel 204 für die wichtigsten Sektoren der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte gelten. Daher sollte die Kommission die erforderlichen Maßnahmen verabschieden, um die betreffenden Sektorverordnungen zu ändern bzw. aufzuheben, damit die korrekte Anwendung ab diesem Zeitpunkt gewährleistet ist.
die Sektoren, die in Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a bis h und j bis w der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.…
Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte…
Gemäß Artikel 144 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften…
Gemäß Artikel 2 Absatz 2 zweiter Satz der Verordnung (EG) Nr. 1152/2007 gelten bestimmte der mit derselben Verordnung für den Milchsektor eingeführten…
Die Änderungen sollten spätestens ab denselben Daten gelten, ab denen die Verordnung über die einheitliche GMO gemäß ihrem Artikel 204 Absatz 2 für die…
Erzeugnisse im Sinne des Artikels 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.