Verordnung (EG) Nr. 377/2008 der Kommission vom 25. April 2008 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft im Hinblick auf die ab 2009 für die Datenübermittlung zu verwendende Kodierung, die Verwendung einer Teilstichprobe für die Datenerhebung zu Strukturvariablen und die Definition der Referenzquartale (Text von Bedeutung für den EWR)
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 577/98, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1372/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates, ist die Übermittlung der Variablen „Lohn für die Haupttätigkeit“ obligatorisch. Daher sollte die Kodierung der Variablen geändert werden.
Erwägungsgrund 6 32008R0377
Erwägungsgrund 6 32008R0377Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen