Erwägungsgrund 7 32008R0377
In der Verordnung (EG) Nr. 430/2005 der Kommission zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft im Hinblick auf die ab 2006 für die Datenübermittlung zu verwendende Kodierung und die Nutzung einer Teilstichprobe für die Datenerhebung zu Strukturvariablen ist die ab 2006 für die Datenübermittlung zu verwendende Kodierung festgelegt. Es ist jedoch erforderlich, das Kodierungsschema ab 2009 zu ändern, damit die Änderungen zu zwei Variablen („Fach, in dem der höchste Grad der allgemeinen oder beruflichen Bildung erreicht wurde“ und „Monatlicher Verdienst aus der Haupttätigkeit“) berücksichtigt, die Übertragungsspalten entsprechend angepasst und einige Filterfehler und Auslassungen bei anderen Variablen korrigiert werden können. Die Verordnung (EG) Nr. 430/2005 der Kommission sollte daher mit Wirkung vom 1. Januar 2009 aufgehoben werden.