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1. Die Gesamtfangmenge von Dissostichus spp. auf der BANZARE Bank (statistischer Bereich 58.4.3b) außerhalb der Gebiete unter nationaler Gerichtsbarkeit liegt in der Fangsaison 2007/08 nicht über i) einer vorsorglichen Begrenzung der Fangmenge auf 150 Tonnen, die wie folgt aufgeteilt wird: SSRU A — 150 Tonnen SSRU B — 0 Tonnen; ii) einer zusätzlichen Begrenzung auf 50 Tonnen für wissenschaftliche Erhebungen in den SSRU A und B in der Fangsaison 2007/08. 2. Die gesamten Fänge in SSRU A gemäß Absatz 1 Ziffer i werden nicht im Zeitraum vom 16. März 2008 bis zum Ende der wissenschaftlichen Erhebungen oder — wenn dies früher der Fall sein sollte — bis zum 1. Juni 2008 getätigt.
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