Art. 43 32014R0043
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.Sie gilt ab dem 1. Januar 2014 .Artikel 8 gilt jedoch ab dem 1. Februar 2014 .Die in den Artikeln 24, 25 und 26 und in den Anhängen IE und V genannten Fangmöglichkeiten für den CCAMLR-Übereinkommensbereich gelten ab den darin genannten Daten.