Erwägungsgrund 3 32008R0415
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1186/2007 der Kommission vom 10. Oktober 2007 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 des Rates über die Erhebung einer Abgabe im Milchsektor hinsichtlich der Aufteilung auf Direktverkäufe und Lieferungen für Bulgarien und Rumänien ist die Aufteilung zwischen Lieferungen und Direktverkäufen für diese Mitgliedstaaten zu Beginn der Quotenregelung am 1. April 2007 vorgenommen worden.