Erwägungsgrund 5 32008R0415
Wie in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 festgesetzt, liegen die gesamten nationalen Referenzmengen für Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal, Finnland, Schweden und das Vereinigte Königreich für den Zeitraum 2007/08 über ihren gesamten nationalen Referenzmengen für 2006/07, und diese Mitgliedstaaten haben die Kommission über die Aufteilung ihrer zusätzlichen Referenzmengen zwischen Lieferungen und Direktverkäufen unterrichtet.