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Mit der Verordnung (EG) Nr. 708/2007 wurden Rahmenvorschriften für die Aquakulturbewirtschaftung nicht heimischer und gebietsfremder Arten mit dem Ziel festgelegt, mögliche Auswirkungen dieser Arten oder vergesellschafteter Nichtzielarten auf aquatische Lebensräume zu prüfen und möglichst gering zu halten.
die Begriffsbestimmung für Aquakultur ist die Begriffsbestimmung der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 des Rates vom 27. Juli 2006 über den Europäischen…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 708/2007 wurden Rahmenvorschriften für die Aquakulturbewirtschaftung nicht heimischer und gebietsfremder Arten mit dem Ziel…
Mit dieser Verordnung werden Rahmenvorschriften für die Aquakulturbewirtschaftung nicht heimischer und gebietsfremder Arten mit dem Ziel festgelegt, mögliche…
Des Weiteren sieht die Verordnung (EG) Nr. 708/2007 die Einrichtung eines speziellen Informationssystems vor, das den Mitgliedstaaten den Austausch der in ihren…
Verschiedene nicht heimische Arten werden in bestimmten Gebieten der Gemeinschaft seit langem in der Aquakultur allgemein verwendet. Für die damit verbundenen…
Was die Unterstützung für tiergesundheitliche Maßnahmen anbelangt, so sollten ausführliche Bedingungen festgelegt werden, um zu gewährleisten, dass die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.