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Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 708/2007 enthält die Liste der Arten, für die bestimmte Vorschriften der Verordnung nicht gelten. Die Mitgliedstaaten können die Aufnahme von Arten in diesen Anhang bei der Kommission beantragen.
Die Mitgliedstaaten unterbreiten der Kommission Anträge auf Aufnahme von Arten in die Liste der Arten in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 708/2007.
Es ist daher angezeigt, ein transparentes Verfahren für die Prüfung der Anträge der Mitgliedstaaten auf Aufnahme von Arten in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr.…
Die Mitgliedstaaten können beantragen, dass die Kommission Arten in Anhang IV aufnimmt. Die Mitgliedstaaten können wissenschaftliche Daten vorlegen, um…
Vor dem Inkrafttreten der genannten Verordnung haben einige Mitgliedstaaten die Aufnahme bestimmter Arten in Anhang IV beantragt. Frankreich hat für seine…
Diese Verordnung enthält die erforderlichen Durchführungsvorschriften für die Aufnahme von Arten in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 708/2007 sowie für die…
Die Kommission hat am 7. November 2007 und am 30./31. Januar 2008 eine Sachverständigengruppe einberufen, um zu prüfen, ob diese Arten in Anhang IV der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.