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Mit der Verordnung (EG) Nr. 708/2007 wurden Rahmenvorschriften für die Aquakulturbewirtschaftung nicht heimischer und gebietsfremder Arten mit dem Ziel festgelegt, mögliche Auswirkungen dieser Arten oder vergesellschafteter Nichtzielarten auf aquatische Lebensräume zu prüfen und möglichst gering zu halten. Sie sieht u. a. vor, dass die erforderlichen Durchführungsvorschriften für die Aufnahme von Arten in Anhang IV der Verordnung erlassen werden müssen.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 708/2007 wurden Rahmenvorschriften für die Aquakulturbewirtschaftung nicht heimischer und gebietsfremder Arten mit dem Ziel…
Diese Verordnung enthält die erforderlichen Durchführungsvorschriften für die Aufnahme von Arten in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 708/2007 sowie für die…
Mit dieser Verordnung werden Rahmenvorschriften für die Aquakulturbewirtschaftung nicht heimischer und gebietsfremder Arten mit dem Ziel festgelegt, mögliche…
Des Weiteren sieht die Verordnung (EG) Nr. 708/2007 die Einrichtung eines speziellen Informationssystems vor, das den Mitgliedstaaten den Austausch der in ihren…
Was die Unterstützung für tiergesundheitliche Maßnahmen anbelangt, so sollten ausführliche Bedingungen festgelegt werden, um zu gewährleisten, dass die…
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen sollten unbeschadet der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.