Erwägungsgrund 3 32008R0535
Des Weiteren sieht die Verordnung (EG) Nr. 708/2007 die Einrichtung eines speziellen Informationssystems vor, das den Mitgliedstaaten den Austausch der in ihren Registern erfassten Angaben über nicht heimische und gebietsfremde Arten in der Aquakultur ermöglicht.