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Die Kommission hat am 7. November 2007 und am 30./31. Januar 2008 eine Sachverständigengruppe einberufen, um zu prüfen, ob diese Arten in Anhang IV der Verordnung aufgenommen werden können. Zu diesem Zweck wurde somit eine neue Liste von Arten erstellt.
Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 708/2007 enthält die Liste der Arten, für die bestimmte Vorschriften der Verordnung nicht gelten. Die Mitgliedstaaten können…
Die Mitgliedstaaten unterbreiten der Kommission Anträge auf Aufnahme von Arten in die Liste der Arten in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 708/2007.
Die Mitgliedstaaten können beantragen, dass die Kommission Arten in Anhang IV aufnimmt. Die Mitgliedstaaten können wissenschaftliche Daten vorlegen, um…
Es ist daher angezeigt, ein transparentes Verfahren für die Prüfung der Anträge der Mitgliedstaaten auf Aufnahme von Arten in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr.…
Vor dem Inkrafttreten der genannten Verordnung haben einige Mitgliedstaaten die Aufnahme bestimmter Arten in Anhang IV beantragt. Frankreich hat für seine…
Die Kommission hat ihre Erklärung am Rande der Ratstagung vom 30. März 2004 zu den Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 639/2004 und insbesondere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.