Erwägungsgrund 5 32008R0516
Um dem Antragsteller die Wahrnehmung seiner Vermarktungsrechte unter dem Namen BASF SE ab dem 14. Januar 2008 zu ermöglichen, ist es notwendig, die Zulassungsbedingungen mit Wirkung ab diesem Datum zu ändern.
Um dem Antragsteller die Wahrnehmung seiner Vermarktungsrechte unter dem Namen BASF SE ab dem 14. Januar 2008 zu ermöglichen, ist es notwendig, die Zulassungsbedingungen mit Wirkung ab diesem Datum zu ändern.