Gesetze
Gesetz wird geladen …
Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 sieht eine neue Stützungsmaßnahme für die grüne Weinlese vor. Im Rahmen der Subsidiarität sind die diesbezüglichen Verwaltungsverfahren von den Mitgliedstaaten zu regeln. Sie sollten insbesondere den Zeitpunkt festlegen können, zu dem die Erzeuger die Maßnahme abgeschlossen haben müssen, um angesichts der zeitlichen Zwänge und der Nähe des Erntezeitraums über genügend Zeit für die nötigen Kontrollen vor Tätigung der Zahlungen zu verfügen.
Titel II der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 sieht neue Stützungsprogramme vor, die auf Ebene der Mitgliedstaaten festgelegt werden, um besondere…
Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 sieht eine neue Stützungsmaßnahme für die Ernteversicherung vor. Dazu sind Durchführungsbestimmungen festzulegen.…
In Anbetracht der Finanzmittel für die grüne Weinlese sind nach deren Durchführung systematische Vor-Ort-Kontrollen der betreffenden Flächen vorzusehen. Diese…
Im Rahmen der Subsidiarität sollten die Mitgliedstaaten für die Verwaltungsregelung zur Anwendung der Rodungsprämie zuständig sein. Dabei sollten sie den…
Die betreffenden Mitgliedstaaten richten ein auf objektiven Kriterien basierendes System ein, das sicherstellt, dass die Maßnahme zur Unterstützung der grünen…
Bei der Durchführung von Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 verfügen die Mitgliedstaaten über einen weiten Ermessensspielraum bezüglich des genauen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.