Erwägungsgrund 60 32021R2115
Für eine gezielt ausgerichtete Verteilung von Direktzahlungen zu sorgen und die Einkommensstützung für diejenigen zu verstärken, die ihrer am dringendsten bedürfen, liegt in der Verantwortung der Mitgliedstaaten. Verschiedene den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehende Instrumente, einschließlich Kappung und Degressivität sowie Interventionen wie die ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit und die Zahlung für Kleinerzeuger, können wirksam zur Erreichung dieses Ziels beitragen. Eine Übersicht der diesbezüglichen Bemühungen der Mitgliedstaaten sollte in ihren GAP-Strategieplänen enthalten sein. Ausgehend von den Erfordernissen im Zusammenhang mit einer gerechteren Verteilung von Direktzahlungen, auch der Erfordernisse aufgrund einer bestimmten Betriebsstruktur, sollten die Mitgliedstaaten entscheiden können, ob sie eine obligatorische Umverteilungsprämie und den entsprechenden Mindestprozentsatz oder andere geeignete Maßnahmen, einschließlich der Umverteilungsprämie zu einem niedrigeren Prozentsatz, zur Anwendung bringen.