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In Anbetracht der Finanzmittel für die grüne Weinlese sind nach deren Durchführung systematische Vor-Ort-Kontrollen der betreffenden Flächen vorzusehen. Diese Kontrollen müssen sicherstellen, dass die Weintrauben vollständig vernichtet worden sind. Sie sollten außerdem gewährleisten, dass den Anforderungen des Pflanzen- und des Umweltschutzes Rechnung getragen wird. Die Unterstützung sollte erst ausgezahlt werden, nachdem die Ausführung der grünen Weinlese kontrolliert worden ist.
Durch Vor-Ort-Kontrollen ist zu überprüfen, ob die Maßnahme im Einklang mit den geltenden Bestimmungen durchgeführt wurde, und ob alle Förderkriterien,…
Die Kontrolle vor Durchführung einer Maßnahme hat in Form einer Vor-Ort-Kontrolle zu erfolgen. Verfügt das Land über ein grafisches oder ein gleichwertiges…
Wegen der Wichtigkeit der Kontrolle des Produktionspotenzials und der Finanzmittel für die Rodungsregelung ist eine systematische Vor-Ort-Kontrolle der…
Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 sieht eine neue Stützungsmaßnahme für die grüne Weinlese vor. Im Rahmen der Subsidiarität sind die diesbezüglichen…
Für die Zwecke dieses Artikels bedeutet grüne Weinlese die vollständige Vernichtung oder Entfernung noch unreifer Traubenbüschel, wodurch der Ertrag der…
Nach Artikel 87 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 muss der Nachweis des Nichtinverkehrbringens verlangt werden, wenn die Erzeugnisse von widerrechtlich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.