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Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission eine Liste der amtlichen oder amtlich anerkannten Stellen übermitteln, die sie für die Ausstellung dieser Bescheinigungen vorschlagen, damit die Kommission das Verzeichnis mit den betreffenden Drittländern erstellen und austauschen kann. Um die Arbeit dieser Stellen zu erleichtern, sollten die Listen in geeignetem Format und auf geeigneten Datenträgern übermittelt werden.
Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission die öffentlichen Stellen nach Artikel 3 Nummer 46 mit. Diese Mitteilung umfasst einen von einer…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission unverzüglich Informationen über die für die Erstellung, Führung und Veröffentlichung der nationalen…
Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission die Namen und Anschriften der in Absatz 1 genannten Konformitätsbewertungsstellen mit. Die Kommission stellt diese…
Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission die Namen und Anschriften der in Absatz 1 genannten Konformitätsbewertungsstellen mit. Die Kommission stellt diese…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission eine Aufstellung über die Lizenzen und Teillizenzen erteilenden Stellen und deren Anschriften. Die Kommission…
Regelmäßige Berichte der Mitgliedstaaten an die Kommission und der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.