Erwägungsgrund 1 32008R0622
Mit der Verordnung (EG) Nr. 773/2004 der Kommission vom 7. April 2004 über die Durchführung von Verfahren auf der Grundlage der Artikel 81 und 82 EG-Vertrag durch die Kommission wurden Regeln zur Einbeziehung der von derartigen Verfahren betroffenen Parteien festgelegt.