Erwägungsgrund 3 32008R0635
Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 338/2008 des Rates vom 14. April 2008 zur Anpassung der Polen in der Ostsee (Untergebiete 25—32, EG-Gewässer) für den Zeitraum 2008-2011 zuzuteilenden Fangquoten für Dorsch sieht eine Kürzung über vier Jahre hinweg vor, die sich aus einer Kürzung um 10 % der 2007 zu viel gefischten Menge im Jahr 2008 und Kürzungen um jeweils 30 % dieser Menge in den Jahren 2009, 2010 und 2011 zusammensetzt.