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Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Norwegen betreffend das Protokoll Nr. 2 zum bilateralen Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen sieht in Punkt III jährliche Zollkontingente für Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Norwegen vor. Diese Kontingente sind für das Jahr 2008 und die folgenden Jahre zu eröffnen.
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und dem Königreich Norwegen andererseits betreffend das Protokoll Nr.…
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Island andererseits betreffend das Protokoll Nr. 2…
Die Zollkontingente der Gemeinschaft für die Erzeugnisse mit Ursprung in Norwegen, die im Anhang aufgeführt sind, werden vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2008…
Die jährlichen Zollkontingente für bestimmte landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse gemäß dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der…
Vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2008 und in den folgenden Jahren werden auf die im Anhang aufgeführten Waren mit Ursprung in Norwegen im Rahmen des dort…
Darüber hinaus wurde ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Norwegen, das Protokoll Nr. 2 zum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.