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Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und dem Königreich Norwegen andererseits betreffend das Protokoll Nr. 2 zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen, das durch den Beschluss 96/753/EG genehmigt wurde, sieht ein jährliches Zollkontingent für Einfuhren von Schokolade und anderen kakaohaltigen Lebensmittelzubereitungen mit Ursprung in Norwegen vor. Dieses Kontingent ist für das Jahr 2008 und die folgenden Jahre zu eröffnen.
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Island andererseits betreffend das Protokoll Nr. 2…
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Norwegen betreffend das Protokoll Nr. 2 zum bilateralen…
Die jährlichen Zollkontingente für bestimmte landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse gemäß dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der…
Darüber hinaus wurde ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Norwegen, das Protokoll Nr. 2 zum…
Die Zollkontingente der Gemeinschaft für die Erzeugnisse mit Ursprung in Norwegen, die im Anhang aufgeführt sind, werden vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2008…
Vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2008 und in den folgenden Jahren werden auf die im Anhang aufgeführten Waren mit Ursprung in Norwegen im Rahmen des dort…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.