Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Island andererseits betreffend das Protokoll Nr. 2 zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island, das durch den Beschluss 1999/492/EG genehmigt wurde, sieht ein jährliches Zollkontingent für die Einfuhr von nichtkakaohaltigen Zuckerwaren sowie von Schokolade und anderen kakaohaltigen Lebensmittelzubereitungen aus Island vor. Dieses Kontingent ist für das Jahr 2008 und die folgenden Jahre zu eröffnen.
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und dem Königreich Norwegen andererseits betreffend das Protokoll Nr.…
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Norwegen betreffend das Protokoll Nr. 2 zum bilateralen…
Die jährlichen Zollkontingente für bestimmte landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse gemäß dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der…
Vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2008 und in den folgenden Jahren werden auf die im Anhang genannten in die Gemeinschaft eingeführten Waren mit Ursprung in…
Mit dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Island über zusätzliche Handelspräferenzen bei…
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika sieht neue jährliche Zollkontingente für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.