Erwägungsgrund 3 32008R0665
Die Mitgliedstaaten sollten mehrjährige nationale Programme für die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Fischereidaten im Einklang mit dem mehrjährigen Gemeinschaftsprogramm erstellen. Diese Programme sollten der Kommission früh genug vorgelegt werden, damit sie rechtzeitig Finanzierungsbeschlüsse für das folgende Jahr fassen kann. Die Mitgliedstaaten sollten Doppelarbeit bei der Datenerhebung vermeiden. Sie sollten über die Durchführung ihrer nationalen Programme Bericht erstatten.