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Mit der Verordnung (EG) Nr. 721/2008 der Kommission wurde eine Zubereitung aus dem an roten Carotinoiden reichen Bakterium Paracoccus carotinifaciens als Zusatzstoff in Futtermitteln für Lachse und Forellen bis zum 15. August 2018 zugelassen. Dieser Futtermittelzusatzstoff zählt zur Kategorie „sensorische Zusatzstoffe“, Funktionsgruppe a „Farbstoffe“ Punkt ii: „Stoffe, die bei Verfütterung an Tiere Lebensmitteln tierischen Ursprungs Farbe geben“.
Der Antrag betrifft die Zulassung einer Zubereitung von getrockneten, sterilisierten Zellen des an roten Carotinoiden reichen Bakteriums Paracoccus…
Der Zusatzstoff Nr. 11 „Astaxanthinreiche Phaffia rhodozyma“, der zu Teil 1 „Carotinoide und Xantho-phylle“ der Gruppe der „Färbenden Stoffe einschließlich…
Die Verwendung von Astaxanthin-reichem Phaffia rhodozyma als Farbstoff für Lachs und Forellen wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 2316/98 der Kommission vorläufig…
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen…
Eine Zubereitung von Lactobacillus rhamnosus (CNCM-I-3698) und Lactobacillus farciminis (CNCM-I-3699) (Sorbiflore), die der Zusatzstoffkategorie „zootechnische…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) kam in ihrem Gutachten vom 18. September 2007 zu dem Schluss, dass die Zubereitung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.