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Für Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten im Rahmen der Flottenanpassungsprogramme durchführen, um die langfristige Lebensfähigkeit einer oder mehrerer ihrer Flotten durch Kapazitätsabbau sicherzustellen, sollten günstigere Bedingungen gelten.
Die Mitgliedstaaten dürfen Flottenanpassungsprogramme zur Umstrukturierung der von der Wirtschaftskrise betroffenen Fischereiflotten oder Flottensegmente…
Die Mitgliedstaaten setzen die in Absatz 1 genannte Mindestbeteiligung von privaten Begünstigten auf der Grundlage objektiver Kriterien wie dem Alter des…
Im Hinblick auf die langfristige Lebensfähigkeit des Fischereisektors sollte ein neues Instrument eingeführt werden, das es den Mitgliedstaaten erlaubt,…
Außerdem sollten die Mitgliedstaaten, die ein Flottenanpassungsprogramm verabschiedet haben, Maßnahmen zur teilweisen Stilllegung durchführen dürfen, mit denen…
Es muss sichergestellt werden, dass diese Maßnahmen allen Mitgliedstaaten in gleichem Maße zugänglich sind und Wettbewerbsverzerrungen zwischen Mitgliedstaaten…
Die Mitgliedstaaten müssen darin bestärkt werden, ihre Regelungen für eine endgültige Einstellung der Fangtätigkeit auszuweiten, um ihre Flotten an die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.