Erwägungsgrund 1 32008R0744
Die Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 des Rates vom 27. Juli 2006 über den Europäischen Fischereifonds enthält die Vorschriften für die gemeinschaftlichen Strukturinterventionen im Fischereisektor. In Titel IV Kapitel I der genannten Verordnung sind insbesondere die Bedingungen festgelegt, unter denen die Mitgliedstaaten eine Finanzhilfe des Europäischen Fischereifonds (EFF) für die Maßnahmen zur Anpassung der Fischereiflotten der Gemeinschaft erhalten können.