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Angesichts der wirtschaftlichen Lage in jüngster Zeit, insbesondere nach dem drastischen Anstieg der Treibstoffpreise, müssen nun dringend zusätzliche Maßnahmen für eine raschere Anpassung der Fischereiflotten der Gemeinschaft an die derzeitige Lage getroffen werden, die darauf ausgerichtet sind, nachhaltige soziale und wirtschaftliche Bedingungen für die Branche zu gewährleisten. Diese Maßnahmen sollten zur Verwirklichung der allgemeinen Ziele gemäß Artikel 33 des Vertrags und der GFP-Ziele, die in der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002 über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik festgelegt sind, beitragen. Die Maßnahmen sollten in diesem Zusammenhang sowohl die unmittelbaren wirtschaftlichen und sozialen Härten abfedern als auch das Problem der strukturbedingten Überkapazität in Angriff nehmen.
Daher ist eine Gemeinschaftsinitiative erforderlich, die bestimmte Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 ergänzt und befristete Abweichungen von…
Das Ziel des EFF ist es, einen Beitrag zu Initiativen zu leisten, die seit der Reform der gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) von 2002 eingeleitet wurden, um den…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002 über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der…
Angesichts des Ausmaßes der Dezimierung aquatischer Ressourcen muss die Gemeinschaft unbedingt Maßnahmen erlassen, die bei allen Marktteilnehmern für eine…
Diese Verordnung sollte einen Beitrag der Gemeinschaft zu Maßnahmen für die endgültige und vorübergehende Einstellung der Fangtätigkeit, für Investitionen an…
Ziel der gemeinsamen Fischereipolitik ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002 über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.