Erwägungsgrund 2 32008R0755
Die Tschechische Republik, Dänemark, Deutschland, Italien, Rumänien und die Niederlande haben begründete Anträge auf Streichung ihrer Berufe in der Seefahrt, die in den Geltungsbereich der Richtlinie 2001/25/EG fallen, aus Anhang II Nummer 3 Buchstabe a der Richtlinie 2005/36/EG gestellt.