Erwägungsgrund 3 32008R0755
Die Tschechische Republik, Dänemark, Deutschland, Italien, Rumänien und die Niederlande haben beantragt, dass alle Berufe und dazugehörigen Beschreibungen der Ausbildungsgänge, die für ihre Länder in Anhang II Nummer 3 Buchstabe a der Richtlinie 2005/36/EG aufgelistet sind, gestrichen werden. Die Niederlande haben die Streichung von zwei Berufen beantragt: „Deckoffizier in der Küstenschifffahrt (mit Ergänzung) (stuurman kleine handelsvaart (met aanvulling))“ und „diplomierter Maschinenwachdienstkundiger (diploma motordrijver)“ sowie die entsprechenden Beschreibungen der Ausbildungsgänge sollen aus Anhang II Nummer 3 Buchstabe a der Richtlinie 2005/36/EG gestrichen werden.