Erwägungsgrund 9 32008R0762
Die Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates vom 17. Februar 1997 über die Gemeinschaftsstatistiken bietet einen Bezugsrahmen für Statistiken im Bereich der Fischerei. Insbesondere wird die Einhaltung der Grundsätze der Unparteilichkeit, Zuverlässigkeit, Erheblichkeit, Kostenwirksamkeit, statistischen Geheimhaltung und Transparenz gefordert.