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Um die Kohärenz zwischen den von der Kommission, den anderen Einrichtungen und Stellen der Europäischen Union und anderen internationalen und regionalen Organisationen durchgeführten Maßnahmen zu fördern, sollte die Kommission zur Veranstaltung von Fortbildungsmaßnahmen und Leistung jeder Form von Unterstützung mit Ausnahme finanzieller Unterstützung für die Verbindungsbeamten von Drittländern und von europäischen oder internationalen Organisationen und Stellen einschließlich des Austauschs bewährter Verfahren mit diesen Einrichtungen sowie z. B. mit Europol und der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Frontex) befugt sein.
Die Kommission ist befugt, Fortbildungsmaßnahmen für Verbindungsbeamte von Drittländern sowie von europäischen und internationalen Organisationen und Stellen…
Die Kommission gewährleistet in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Gesamtkohärenz mit anderen Strategien, Instrumenten und Aktionen der Union und der…
Die Kommission sollte außerdem die Möglichkeit haben, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Austauschprogramme zwischen Mitgliedstaaten für das Personal,…
Die Kommission sollte die Befugnis erhalten, die zur Durchführung der Richtlinie 2006/43/EG notwendigen Maßnahmen zu erlassen, namentlich um das Vertrauen in…
Zu diesem Zweck sollte eine gemeinsame interinstitutionelle Einrichtung Mittel für bestimmte Maßnahmen zur Fortbildung der Beamten und sonstigen Bediensteten…
Zur Verwirklichung der im Vertrag vorgesehenen Ziele der Kohärenz und Komplementarität und zur Gewährleistung der Effizienz aller Aktionen kann die Kommission…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.