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Nichtsdestoweniger hat die Erfahrung seit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 515/97 gezeigt, dass die Nutzung des ZIS allein für Zwecke der Feststellung und Unterrichtung, der verdeckten Registrierung oder der gezielten Kontrolle der Zielsetzung dieses Systems, die Verhinderung, Ermittlung und Bekämpfung von Handlungen, die der Zoll- oder der Agrarregelung zuwiderlaufen, zu unterstützen, nicht umfassend Rechnung trägt.
Die Erfahrung seit Inkrafttreten des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich vom 26. Juli 1995 (nachstehend…
Zweck des ZIS ist es, nach Maßgabe dieser Verordnung die Verhinderung, Ermittlung und Verfolgung von Handlungen, die der Zoll- oder der Agrarregelung…
Angesichts der eingehenden Erfahrungen der Behörden der Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates vom 13. März 1997 betreffend…
Die Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates hat die früheren Rechtsvorschriften verbessert, indem insbesondere die Speicherung von Daten in der…
Um die ordnungsgemäße Anwendung der Datenschutzbestimmungen dieser Verordnung zu gewährleisten, betrachten die Mitgliedstaaten und die Kommission das ZIS als…
Gegenwärtig dürfen nach der Verordnung (EG) Nr. 515/97 personenbezogene Daten, die von einem Mitgliedstaat in das ZIS eingegeben wurden, nur in andere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.