Erwägungsgrund 5 32009D0917
Der Lesezugriff auf das Zollinformationssystem sollte es Europol ermöglichen, auf anderem Wege gewonnene Informationen mit den in den genannten Datenbanken vorhandenen Informationen abzugleichen, neue Verbindungen zu ermitteln, die bisher nicht feststellbar waren, und somit eine umfassendere Analyse zu erstellen. Der Lesezugriff auf das Aktennachweissystem für Zollzwecke sollte es Europol ermöglichen, ihm bisher unbekannte Verbindungen zwischen strafrechtlichen Ermittlungen festzustellen, die eine Dimension innerhalb und außerhalb der Europäischen Union aufweisen.