Erwägungsgrund 4 32009D0917
Außerdem ist es erforderlich, für eine größere Komplementarität mit den auf Ebene der Zusammenarbeit mit dem Europäischen Polizeiamt (Europol) und der Europäischen Stelle für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) unternommenen Tätigkeiten zu sorgen, indem diesen Einrichtungen Zugang zum Zollinformationssystem einschließlich des Aktennachweissystems für Zollzwecke gewährt wird, damit sie ihre Aufgaben im Rahmen ihres Auftrags erfüllen können.