Erwägungsgrund 6 32009D0917
Der Lesezugriff auf das Zollinformationssystem sollte es Eurojust ermöglichen, unmittelbare Informationen zu erhalten, die für eine genaue erste Übersicht erforderlich sind, damit rechtliche Hindernisse ermittelt und überwunden und bessere Ergebnisse bei der Strafverfolgung erzielt werden können. Der Lesezugriff auf das Aktennachweissystem für Zollzwecke sollte es Eurojust ermöglichen, Informationen über laufende und abgeschlossene Ermittlungen in den einzelnen Mitgliedstaaten zu erhalten und auf diese Weise die Justizbehörden in den Mitgliedstaaten besser zu unterstützen.