Art. 1 Abs. 1 32005R0349VERORDNUNG (EG) Nr. 349/2005 DER KOMMISSION vom 28. Februar 2005 zur Festlegung der Regeln für die gemeinschaftliche Finanzierung der Dringlichkeitsmaßnahmen und der Bekämpfung bestimmter Tierseuchen gemäß der Entscheidung 90/424/EWG des Rates
Diese Verordnung gilt für die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an nach den Artikeln 3, 4 und 5 beihilfefähigen Ausgaben der Mitgliedstaaten, die diese…
Erwägungsgrund 1 32005R0349VERORDNUNG (EG) Nr. 349/2005 DER KOMMISSION vom 28. Februar 2005 zur Festlegung der Regeln für die gemeinschaftliche Finanzierung der Dringlichkeitsmaßnahmen und der Bekämpfung bestimmter Tierseuchen gemäß der Entscheidung 90/424/EWG des Rates
Nach den Artikeln 3, 4, 6 und 11 der Entscheidung 90/424/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich können die Mitgliedstaaten…
Erwägungsgrund 8 32009D0961BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 14. Dezember 2009 über eine Finanzhilfe der Union für bestimmte gemeinschaftliche Referenzlaboratorien im Bereich Tiergesundheit und lebende Tiere im Jahr 2010 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 9965) (Nur der dänische, der englische, der französische, der deutsche, der spanische und der schwedische Text sind verbindlich) (2009/961/EU)
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a und Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der gemeinsamen…
Erwägungsgrund 1 32005R0738VERORDNUNG (EG) Nr. 738/2005 DER KOMMISSION vom 13. Mai 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1040/2002 mit Durchführungsbestimmungen hinsichtlich der Gewährung eines finanziellen Beitrags der Gemeinschaft für die Pflanzengesundheitskontrolle und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2051/97
Die Verordnung (EG) Nr. 1040/2002 der Kommission betrifft die Deckung von Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den erforderlichen Maßnahmen stehen,…
Erwägungsgrund 2 32009D0856BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 27. November 2009 über einen Finanzierungsbeschluss für 2010 für Kommunikationsmaßnahmen, Studien und Bewertungen sowie über eine direkte Finanzhilfe an die OIE auf der Grundlage von Artikel 168 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 (2009/856/EG)
Gemäß Artikel 19 der Entscheidung 2009/470/EG leistet die Gemeinschaft einen finanziellen Beitrag zu einer Informationspolitik im Bereich der Tiergesundheit,…
Erwägungsgrund 1 32008R0770Mit der Entscheidung 90/424/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich werden die Modalitäten der finanziellen Beteiligung der…