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Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 349/2005 wird eine Finanzhilfe der Gemeinschaft nach Vorlage eines Antrags auf Kostenerstattung gewährt, dem ein Finanzbericht beiliegt, der aus den Teilen „angemessene Entschädigung“ und „operative Kosten“ besteht. Der Teil „operative Kosten“ des genannten Finanzberichts sollte zusammen mit der Entscheidung über die Finanzhilfe vorgelegt werden, wie es bereits bei dem Teil „angemessene Entschädigung“ der Fall ist.
Die Verordnung (EG) Nr. 156/2004 der Kommission vom 29. Januar 2004 über die Finanzhilfe der Gemeinschaft für die gemeinschaftlichen Referenzlaboratorien gemäß…
Die in den Artikeln 1 bis 12 genannte Finanzhilfe der Gemeinschaft beläuft sich auf 100 % der beihilfefähigen Kosten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 156/2004.
Somit sollte den Gemeinschaftsreferenzlaboratorien, die zur Durchführung der Aufgaben und Pflichten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 benannt wurden, eine…
Finanzhilfen der Gemeinschaft werden außer in ordnungsgemäß begründeten Ausnahmefällen, die in der Haushaltsordnung vorgesehen sind, nach einer Aufforderung zur…
Zur Verwirklichung der Ziele dieser Verordnung ist es erforderlich, dass die Gemeinschaft Tätigkeiten finanziell unterstützt, die zur Durchführung der…
Im Falle des Teilabschlusses eines operationellen Programms wird die in Artikel 88 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 genannte Erklärung, in der die Recht- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.