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Der Leiter der Geschäftsstelle sorgt dafür, dass die Entscheidungen und Mitteilungen der Widerspruchskammer den Beteiligten und Streithelfern zugestellt werden. Alle Entscheidungen und Mitteilungen werden per E-Mail oder über andere von der Widerspruchskammer festgelegte digitale Kommunikationswege zugestellt, nachdem die Parteien der Verwendung dieser Kommunikationswege zugestimmt haben.
Alle Schriftstücke der Verfahrensbeteiligten werden durch die Post, durch Übergabe oder elektronisch übermittelt. Die Einzelheiten hinsichtlich der…
Erfolgt die Zustellung auf elektronischem Wege, so übermittelt ein Verfahrensbeteiligter, einschließlich seines Verfahrensvertreters, dem Amt eine elektronische…
Beim Verfahren vor dem Amt werden den Verfahrensbeteiligten Schriftstücke vom Amt entweder als digitales Schriftstück, als nicht beglaubigte Kopie, als Ausdruck…
Bei der Kommunikation mit den betroffenen Personen wenden die maßgeblichen Träger die für den Einzelfall geeigneten Verfahren an und verwenden so weit wie…
Die ersuchte Behörde teilt der ersuchenden Behörde unverzüglich mit, was aufgrund des in Absatz 1 genannten Zustellungsersuchens unternommen wurde und an…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.