Erwägungsgrund 14 32012R0389
Den Wirtschaftsbeteiligten sollte die Möglichkeit gegeben werden, die für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren erforderlichen Überprüfungen zügig durchzuführen. Sie sollten in der Lage sein, sich die Gültigkeit von Verbrauchsteuernummern durch ein von der Kommission verwaltetes und aus den nationalen Datenbanken gespeistes Zentralverzeichnis elektronisch bestätigen zu lassen.