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Aus diesem Grund wurden einige Bestimmungen des Beschlusses Nr. 2/2000 des Gemischten Rates EU-Mexiko vom 23. März 2000 durch den Beschluss Nr. 2/2008 des Gemischten Rates EU-Mexiko zur Änderung des Beschlusses Nr. 2/2000 des Gemischten Rates betreffend den Warenverkehr, den Ursprungsnachweis und das öffentliche Beschaffungswesen angepasst. Der vorliegende Beschluss sieht die Eröffnung eines neuen Jahreszollkontingents für Bananen mit Ursprung in Mexiko vor.
Der Gemischte Rat EU-Mexiko hat mit seinem Beschluss Nr. 3/2004 vom 29. Juli 2004 zur Einführung von Zollkontingenten für bestimmte Waren mit Ursprung in Mexiko…
Zur Durchführung dieses Zollkontingents ist die Verordnung (EG) Nr. 1362/2000 anzupassen. Dafür muss ein neues Zollkontingent für Bananen mit Ursprung in Mexiko…
Der Gemischte Rat Europäische Union-Mexiko hat mit seinem Beschluss Nr. 1/2005 vom 21. Februar 2005 zu einer Berichtigung des Beschlusses Nr. 3/2004 des…
Um einer Diskriminierung zwischen Mexiko und anderen Ausfuhrländern, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 896/2001 der Kommission vom 7. Mai 2001 mit…
Gemäß der Gemeinsamen Erklärung V zum Beschluss Nr. 2/2000 des Gemischten Rates EU-Mexiko , eingesetzt mit dem am 8. Dezember 1997 in Brüssel unterzeichneten…
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES EU-MEXIKO Nr. …/2009 vom betreffend Anhang III des Beschlusses Nr. 2/2000 des Gemischten Rates…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.