Erwägungsgrund 3 32008R0861
Zur Umsetzung des Protokolls Nr. 2 hat der Gemischte Ausschuss EG-Schweiz durch seinen Beschluss Nr. 2/2008 die Referenzpreise auf dem Inlandsmarkt vom 1. August 2008 an geändert, was zur Folge hat, dass die in Artikel 3 Absatz 3 des Protokolls genannten Preisausgleichsmaßnahmen Null betragen. Folglich sind ab diesem Zeitpunkt für die Einfuhr von bestimmten Milcherzeugnisse enthaltenden, unter die Verordnung (EG) Nr. 3448/1993 des Rates fallenden Waren aus der Schweiz in die Gemeinschaft keine Zölle mehr zu zahlen.