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Zur Umsetzung des Protokolls Nr. 2 hat der Gemischte Ausschuss EG-Schweiz durch seinen Beschluss Nr. 2/2008 die Referenzpreise auf dem Inlandsmarkt vom 1. August 2008 an geändert, was zur Folge hat, dass die in Artikel 3 Absatz 3 des Protokolls genannten Preisausgleichsmaßnahmen Null betragen. Folglich sind ab diesem Zeitpunkt für die Einfuhr von bestimmten Milcherzeugnisse enthaltenden, unter die Verordnung (EG) Nr. 3448/1993 des Rates fallenden Waren aus der Schweiz in die Gemeinschaft keine Zölle mehr zu zahlen.
Mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 26. Oktober 2004 wurde das Protokoll Nr. 2 des Abkommens…
Gemäß Beschluss 2005/45/EG wird für die Ausfuhr bestimmter landwirtschaftlicher Verarbeitungserzeugnisse in die Schweiz oder nach Liechtenstein ab 1. Februar…
Durch den Beschluss Nr. 3 des Assoziationsrates EG-Rumänien wurde das Protokoll Nr. 3 zum Europa-Vertrag geändert. In diesem Beschluss sind eine vollständige…
Folglich wurden die ermäßigten Agrarteilbeträge und die Zusatzzölle für die Einfuhr von bestimmten Milcherzeugnisse enthaltenden Waren in die Gemeinschaft in…
Es erscheint nicht notwendig, Referenzpreise für alle unter die Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 104/2000 fallenden Erzeugnisse festzusetzen, insbesondere…
Die Verordnung (EG) Nr. 3093/95 des Rates vom 22. Dezember 1995 zur Festlegung der nach dem Beitritt Österreichs, Finnlands und Schwedens zur Europäischen Union…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.