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Die Kommission ersuchte die EASA am 6. September 2007 um Überprüfung der Einhaltung aller Vorschriften für die Flugsicherheit durch die bulgarische Zivilluftfahrtbehörde, die von den Schutzmaßnahmen der Verordnung (EG) Nr. 1962/2006 betroffen sind, d. h. um Überprüfung der Durchführung des vereinbarten Abhilfemaßnahmenplans und der Fähigkeit der bulgarischen Zivilluftfahrtbehörde, die Vorschriften anzuwenden und ihre Einhaltung im Rahmen ihrer Aufsichtspflichten zu gewährleisten.
Nach der Auferlegung der in der Verordnung (EG) Nr. 1962/2006 vorgesehenen Schutzmaßnahmen hat die zuständige Zivilluftfahrtbehörde Bulgariens (nachstehend „die…
Am 15. Mai 2008 beantragte Bulgarien bei der Kommission förmlich, die Schutzmaßnahmen nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1962/2006 zu überprüfen und…
Die bulgarische Zivilluftfahrtbehörde reagierte unverzüglich und schlug der EASA Abhilfemaßnahmen vor, die mit Zustimmung der EASA umgesetzt wurden. Zur…
Gleichzeitig kam die EASA zu dem Schluss, dass weitere Verbesserungen insbesondere im Bereich der Lufttüchtigkeitszeugnisse und der fortlaufenden Aufsicht…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1962/2006 erließ die Kommission gemäß Artikel 37 der Akte über den Beitritt Bulgariens Schutzmaßnahmen im Bereich der Zivilluftfahrt…
Die Kommission ist daher der Auffassung, dass die Verpflichtung Bulgariens zur vollständigen Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften im Bereich der Luftfahrt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.