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Die Kommission ist daher der Auffassung, dass die Verpflichtung Bulgariens zur vollständigen Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften im Bereich der Luftfahrt erfüllt ist und die nach der Verordnung (EG) Nr. 1962/2006 auferlegten Schutzmaßnahmen aufgehoben werden sollten.
Gemäß Artikel 37 der Akte über den Beitritt Bulgariens zur Europäischen Union sind die Schutzmaßnahmen nicht länger als unbedingt notwendig aufrechtzuerhalten…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1962/2006 erließ die Kommission gemäß Artikel 37 der Akte über den Beitritt Bulgariens Schutzmaßnahmen im Bereich der Zivilluftfahrt…
Am 15. Mai 2008 beantragte Bulgarien bei der Kommission förmlich, die Schutzmaßnahmen nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1962/2006 zu überprüfen und…
Die Kommission ersuchte die EASA am 6. September 2007 um Überprüfung der Einhaltung aller Vorschriften für die Flugsicherheit durch die bulgarische…
Nach der Auferlegung der in der Verordnung (EG) Nr. 1962/2006 vorgesehenen Schutzmaßnahmen hat die zuständige Zivilluftfahrtbehörde Bulgariens (nachstehend „die…
Die Kommission hat seitdem eine weitere Analyse nach Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1266/1999 in Bezug auf die im Sapard-Programm vorgesehene…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.